Gemäß unserem Slogan „Wir navigieren – Sie profitieren“ wollen wir mit unserer Dienstleistung, der Fallsteuerung, das Versorgungs- und Fallmanagement der Kassen ansprechen.
Einzelfallprüfungen zur Feststellung der Eignung entfallen, wenn die Leistungserbringer ein Präqualifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen und eine entsprechende Bestätigung erhalten haben.
Der zeitliche, administrative und finanzielle Aufwand für die Eignungsprüfungen wird auf ein Minimum reduziert, ohne dass die Qualität herabgesetzt wird.
Die Präqualifizierungsbestätigungen sind von allen Krankenkassen anzuerkennen.
Die Präqualifizierungsbestätigungen behalten grundsätzlich fünf Jahre Gültigkeit, so dass in dieser Zeit lediglich ein Antragsverfahren auf Feststellung der Eignung absolviert werden muss.
Die Präqualifizierungsstellen unterliegen der Überwachung durch den GKV-Spitzenverband, der dabei durch einen Beirat unterstützt wird. Dies garantiert gleichförmige Verfahren.
Das Nichtzustandekommen von Verträgen allein aufgrund fehlender Eignungsnachweise wird vermieden.
Die Krankenkassen erhalten vom GKV-Spitzenverband jeweils aktuelle Übersichten über die präqualifizierten Leistungserbringer, so dass die Ergebnisse der Präqualifizierungsverfahren zeitnah und ohne weiteren Aufwand im Vertragsgeschäft berücksichtigt werden können; dies ist insbesondere vorteilhaft im Falle von Einzelvereinbarungen nach § 127 Abs. 3 SGB V.