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Mission: Fallsteuerung

Gemäß unserem Slogan „Wir navigieren – Sie profitieren“ wollen wir mit unserer Dienstleistung, der Fallsteuerung, das Versorgungs- und Fallmanagement der Kassen ansprechen.

Angebotsflyer Fallsteuerung 

Weitere Details zum Angebot finden Sie hier.

Beschwerde

Die Präqualifizierungsstelle hat dem Antragsteller oder dessen Bevollmächtigten innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Vorlage der vollständigen und widerspruchsfreien Unterlagen je Versorgungsbereich oder Teilbereich eine schriftliche Bestätigung zu erteilen, sofern die Voraussetzungen auf Erteilung der Präqualifikation erfüllt sind.

Sollte dies nicht der Fall sein, ist den Antragstellern vor Ablehnung des Antrags unter angemessener Fristsetzung die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen. Die Ablehnungsgründe sind dabei anzugeben.

Die Frist zur Erteilung der Präqualifizierungsbestätigung verlängert sich entsprechend.

Gegen die Entscheidung ist Beschwerde möglich.

Jede Präqualifizierungsstelle ist verpflichtet, eine unabhängige Beschwerdestelle einzurichten. Die unabhängige Beschwerdestelle der Präqualifizierungsstelle der CONVEMA GmbH ist unter folgender Adresse zu erreichen:

Beschwerdestelle der Präqualifizierungsstelle
der CONVEMA GmbH
Markgrafenstr. 62
10969 Berlin
beschwerdestelle-pqs(at)convema.com

Die Kosten für das Beschwerdeverfahren sind der Entgelttabelle zu entnehmen.

Die Einzelheiten sind in der Beschwerdeordnung zusammenfassend geregelt.