Mission: Fallsteuerung
Gemäß unserem Slogan „Wir navigieren – Sie profitieren“ wollen wir mit unserer Dienstleistung, der Fallsteuerung, das Versorgungs- und Fallmanagement der Kassen ansprechen.

Weitere Details zum Angebot finden Sie hier.
Die Finanzierung der Präqualifizierungsstellen erfolgt gemäß der Vereinbarung § 126 Abs. 1 SGB V sowie dem Anhang IV für die Durchführung des Präqualifizierungsverfahrens.
Die Höhe des zu entrichtenden Entgelts richtet sich nach dem Prüfaufwand (Dienstleistung) des jeweiligen Antragverfahrens je Versorgungsbereich bzw. Teilbereich.
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