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Mission: Fallsteuerung

Gemäß unserem Slogan „Wir navigieren – Sie profitieren“ wollen wir mit unserer Dienstleistung, der Fallsteuerung, das Versorgungs- und Fallmanagement der Kassen ansprechen.

Angebotsflyer Fallsteuerung 

Weitere Details zum Angebot finden Sie hier.

Verfahrensweise

  • Die Präqualifizierung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Ihre Unterlagen können Sie bequem per Post oder E-Mail an uns übermitteln. Ihr Antrag wird innerhalb von 10 Tagen nach Eingang auf Vollständigkeit geprüft. Anschließend erhalten Sie in Verbindung mit der Eingangsbestätigung auch die Rechnung. Darüber hinaus werden Sie ggf. gebeten, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen.
  • Nach Vorliegen aller Unterlagen sowie Bezahlung des Entgeltes, beginnt die fachliche Prüfung. Die Prüfung erfolgt auf Basis der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes. Bei Unklarheiten während der Antragsprüfung nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und erarbeiten gemeinsame Lösungsmöglichkeiten.
  • Eine Entscheidung über die Präqualifizierung Ihres Unternehmens wird spätestens innerhalb von acht Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen getroffen. Sobald die Prüfung zur Präqualifizierung Ihres Unternehmens abgeschlossen ist, erhalten Sie per Post Ihre persönliche und für alle gesetzlichen Krankenkassen gültige Präqualifizierungsbescheinigung von der PPräqualifizierungsstelle (PQS) der CONVEMA GmbH. Gemäß der Vereinbarung sind Sie verpflichtet, der PQS maßgebliche Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen unverzüglich anzuzeigen. Mehr zu den Meldepflichten finden Sie auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  • Die PQS der CONVEMA GmbH führt das Präqualifizierungsverfahren nach Maßgabe der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes durch. Dabei ist die PQS stets bestrebt, ihre Kunden bestmöglich auf dem Weg zum Erhalt ihrer Präqualifizierungsbescheinigung zu beraten und begleiten. Falls der Ausgang des Präqualifizierungsverfahrens einmal nicht Ihren Vorstellungen entspricht, haben Sie die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren einzuleiten.