Mission: Fallsteuerung
Gemäß unserem Slogan „Wir navigieren – Sie profitieren“ wollen wir mit unserer Dienstleistung, der Fallsteuerung, das Versorgungs- und Fallmanagement der Kassen ansprechen.

Weitere Details zum Angebot finden Sie hier.
Damit ein Leistungserbringer von einer Präqualifizierungsstelle als präqualifiziert zum Abschluss von Verträgen mit Krankenkassen anerkannt wird, muss er Eignungskriterien erfüllen. Dabei handelt es sich um fachliche, persönliche, räumliche und sachliche Voraussetzungen.
Für diese Eignungskriterien und deren Nachweise hat der GKV-Spitzenverband Empfehlungen abgegeben. Die Präqualifizierungsstellen haben diese Empfehlungen zu beachten, so dass ein einheitliches und transparentes Präqualifizierungsverfahren gewährleistet wird.
Die Präqualifizierung erfolgt auf Antrag und ist für den Leistungs-erbringer kostenpflichtig.
Für alle Leistungserbringer besteht die Möglichkeit, bei einer der vom GKV-Spitzenverband benannten Präqualifizierungsstellen einen solchen Antrag zu stellen und ein Präqualifizierungsverfahren zu durchlaufen.
Die Rahmenbedingungen für das Antragsverfahren auf Präqualifizierung von Leistungserbringern ist in der Vereinbarung vom 29.03.2010 geregelt.
Ausführliche Informationen zur Präqualifzierung finden Sie hier.