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Mission: Fallsteuerung

Gemäß unserem Slogan „Wir navigieren – Sie profitieren“ wollen wir mit unserer Dienstleistung, der Fallsteuerung, das Versorgungs- und Fallmanagement der Kassen ansprechen.

Angebotsflyer Fallsteuerung 

Weitere Details zum Angebot finden Sie hier.

Hausarztzentrierte Versorgung

Bereits mit dem GKV-Modernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber 2004 die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, so genannte Hausarztmodelle einzuführen.

Die rechtliche Grundlage hierfür ist der Paragraf 73b im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Seither bieten immer mehr gesetzliche Krankenkassen ihren Mitgliedern Modelle an, bei denen sich Patienten an einen Hausarzt binden, der sie bei Bedarf an einen Facharzt überweist.

Die CONVEMA GmbH erbringt für den Auftraggeber im Kontext der Hausarztzentrierten Versorgung nach §73b SGB V nachfolgend genannte Leistungen:

  • Entgegennahme von Teilnahmeerklärungen und Erklärungen zum Hausarztwechsel der Versicherten des Auftraggebers (bundesweit)
  • Erzeugung einer Bilddatei des eingegangenen Dokuments
  • Erfassung der Inhalte der Teilnahmeerklärung und Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben
  • Prüfung des Bestehens eines Versicherungsverhältnisses und die Teilnahme des Arztes an der Hausarztzentrierten Versorgung
  • Prüfung auf das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses zum Zeitpunkt der Teilnahmeerklärung auf Basis der Krankenversichertennummer und des zur Verfügung gestellten Versichertenverzeichnisses des Auftraggebers
  • Nachbearbeitung durch die CONVEMA GmbH nach Absprache mit dem Auftraggeber
  • Regelmäßige Übermittlung von Daten und Images der Teilnahmeerklärung an den Auftraggeber