Mission: Fallsteuerung
Gemäß unserem Slogan „Wir navigieren – Sie profitieren“ wollen wir mit unserer Dienstleistung, der Fallsteuerung, das Versorgungs- und Fallmanagement der Kassen ansprechen.

Weitere Details zum Angebot finden Sie hier.
Bereits mit dem GKV-Modernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber 2004 die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, so genannte Hausarztmodelle einzuführen.
Die rechtliche Grundlage hierfür ist der Paragraf 73b im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Seither bieten immer mehr gesetzliche Krankenkassen ihren Mitgliedern Modelle an, bei denen sich Patienten an einen Hausarzt binden, der sie bei Bedarf an einen Facharzt überweist.
Die CONVEMA GmbH erbringt für den Auftraggeber im Kontext der Hausarztzentrierten Versorgung nach §73b SGB V nachfolgend genannte Leistungen: