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Mission: Fallsteuerung

Gemäß unserem Slogan „Wir navigieren – Sie profitieren“ wollen wir mit unserer Dienstleistung, der Fallsteuerung, das Versorgungs- und Fallmanagement der Kassen ansprechen.

Angebotsflyer Fallsteuerung 

Weitere Details zum Angebot finden Sie hier.

Vertragsärztliche Abrechnung (§ 106a SGB V)

Durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) am 01.01.2004 sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, die Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Besondere Relevanz erhält das Thema dadurch, dass die Kassenvorstände für die erfolgten Abrechnungsprüfungen haften.

Unsere Leistungen:

  • umfangreiche und intensive Prüfung, um Abrechnungsauffälligkeiten / -fehler und Unplausibilitäten festzustellen