Mission: Fallsteuerung
Gemäß unserem Slogan „Wir navigieren – Sie profitieren“ wollen wir mit unserer Dienstleistung, der Fallsteuerung, das Versorgungs- und Fallmanagement der Kassen ansprechen.

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Das Präqualifizierungsverfahren wurde gemäß § 126 Abs. 1a Satz 3 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den für die Wahrnehmung der Interessen der Leistungserbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene vertraglich neu geregelt.
Ein Präqualifizierungsverfahren dient dazu, die Leistungserbringer auf Basis von festgelegten Regeln auf ihre grundsätzliche Eignung zur Erbringung bestimmter Versorgungen zu prüfen und hierüber eine Bestätigung zu erteilen.
Dies führt zu einer gleichmäßigen Rechtsanwendung, zu einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung sowie mehr Transparenz und Planungssicherheit im Hilfsmittelbereich.
Ausführliche Informationen zur Präqualifzierung finden Sie hier.